Die Europäische Kommission und die EZB als Teil der EU-Troika verstoßen gegen geltendes EU-Recht und gegen die Menschenrechte
– zu diesem Schluss kommt Andreas Fischer-Lescano, Professor am Zentrum für europäische Rechtspolitik (ZERP) der Universität Bremen, in einem Gutachten, das ÖGB, AK, der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Auftrag gaben. Das Gutachten wurde am 28. November im Wien im Rahmen einer Konferenz des EGB von JuristInnen aus ganz Europa präsentiert.
Die Sparpolitik der EU sei rechtswidrig, so der Schluss, zu dem Prof. Andreas Fischer-Lescano in seinem Gutachten kommt. Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank würden durch ihre Beteiligung an der Troika gegen das Primärrecht der EU verstoßen, das seit dem Vertrag von Lissabon auch eine Grundrechtscharta umfasst. Auch die Euro-Staaten, die den „Memoranda of Understanding“ im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zustimmen, würden damit gegen ihre Bindung an Grund- und Menschenrechte verstoßen. Fischer-Lescano argumentiert, dass die Krise das EU-Recht nicht außer Kraft setze. „Die Not kennt kein Gebot, das können wir nicht akzeptieren.“ Die Memoranda of Understanding würden dezidierte Pläne enthalten, wo einzusparen sei, das greife direkt in Grundrechte ein, beispielsweise medizinische Versorgung. Auf nationaler Ebene sei das zwar von Verfassungsgerichten beanstandet worden, Fischer-Lescano nannte Portugal als Beispiel. Er vertritt aber die Ansicht, dass das Europäische Parlament aktiv werden müsse: „Das Parlament ist gefragt, diese Hinterzimmerpolitik zu beenden.“
„In ganz Europa treten Gewerkschaften schon lange gegen die Sparpolitik in der EU auf und verlangen einen Kurswechsel“, sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Von drastischen Kürzungen im Sozialbereich, Einschränkungen von gewerkschaftlichen Grundrechten wie das faktische Abschaffen von Kollektivverträgen, Eingriffe in Mindest-Löhne und mehr haben wir genug.“ Um die gewerkschaftliche Argumentation zu untermauern haben ÖGB, EGB und die AK das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. „Die Ergebnisse sind ganz eindeutig. Die sozial ungerechte und wirtschaftliche unvernünftige Kahlschlags- und Sparpolitik der EU muss unverzüglich beendet werden. Sie ist schlecht für die Menschen, schlecht für Europa und sie ist auch rechtlich unzulässig.“ Das Gutachten stärke die Forderung europäischer Gewerkschaften nach einem grundsätzlichen Kurswechsel und nach einem europäischen Investitionsplan, wie ihn der EGB kürzlich vorgeschlagen habe, so Achitz. „Investitionen in den Sozialstaat und in soziale Dienstleistungen müssen an die Stelle kurzsichtiger Kaputtsparpolitik treten, und die Grundrechtecharta darf nicht länger ein Papiertiger bleiben, sie muss endlich auch von der EU-Politik beachtet werden.“
„Seit Ausbruch der Wirtschaftskrise 2008 haben die Mitgliedsstaaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die öffentlichen Ausgaben zu kürzen und die Budgetdefizite zu reduzieren“, sagte Veronica Nilsson, politische Sekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Diese Sparmaßnahmen hätten auch soziale Rechte betroffen und zur Deregulierung nationalen Arbeitsrechts und zur Schwächung von Tarifvertragssystemen geführt. Nilsson: „Diese Situation ist in jenen Ländern am schlimmsten, in denen die Troika weitreichende Maßnahmen verhängt hat.“ Die Troika hätte Lohnkürzungen verhängt und in Tarifvertragssysteme eingegriffen, indem sie die Verlagerung von Lohnverhandlungen auf betriebliche Ebene verfügt habe. So genannte Vereinigungen von Arbeitern sollten demnach die Kompetenz erhalten, Löhne zu verhandeln, was die Tarifverträge, die Gewerkschaften verhandeln, unterlaufen würde. Gewerkschaften haben bereits mit kollektiven Beschwerdeverfahren beim Europäischen Rat einige Erfolge erreicht, griechische Gewerkschaften haben mehrere Beschwerden vorgebracht. Nilson: „Die Studie von Professor Fischer-Lescano stärkt das Argument, dass wir die Sparpläne auch rechtlich bekämpfen müssen.“
ÖGB Presseaussendung 29.11.
ETUC Aussendung in Englisch
***Die Sparpolitik der EU sei rechtswidrig, so der Schluss, zu dem Prof. Andreas Fischer-Lescano in seinem Gutachten kommt. Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank würden durch ihre Beteiligung an der Troika gegen das Primärrecht der EU verstoßen, das seit dem Vertrag von Lissabon auch eine Grundrechtscharta umfasst. Auch die Euro-Staaten, die den „Memoranda of Understanding“ im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zustimmen, würden damit gegen ihre Bindung an Grund- und Menschenrechte verstoßen. Fischer-Lescano argumentiert, dass die Krise das EU-Recht nicht außer Kraft setze. „Die Not kennt kein Gebot, das können wir nicht akzeptieren.“ Die Memoranda of Understanding würden dezidierte Pläne enthalten, wo einzusparen sei, das greife direkt in Grundrechte ein, beispielsweise medizinische Versorgung. Auf nationaler Ebene sei das zwar von Verfassungsgerichten beanstandet worden, Fischer-Lescano nannte Portugal als Beispiel. Er vertritt aber die Ansicht, dass das Europäische Parlament aktiv werden müsse: „Das Parlament ist gefragt, diese Hinterzimmerpolitik zu beenden.“
„In ganz Europa treten Gewerkschaften schon lange gegen die Sparpolitik in der EU auf und verlangen einen Kurswechsel“, sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Von drastischen Kürzungen im Sozialbereich, Einschränkungen von gewerkschaftlichen Grundrechten wie das faktische Abschaffen von Kollektivverträgen, Eingriffe in Mindest-Löhne und mehr haben wir genug.“ Um die gewerkschaftliche Argumentation zu untermauern haben ÖGB, EGB und die AK das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. „Die Ergebnisse sind ganz eindeutig. Die sozial ungerechte und wirtschaftliche unvernünftige Kahlschlags- und Sparpolitik der EU muss unverzüglich beendet werden. Sie ist schlecht für die Menschen, schlecht für Europa und sie ist auch rechtlich unzulässig.“ Das Gutachten stärke die Forderung europäischer Gewerkschaften nach einem grundsätzlichen Kurswechsel und nach einem europäischen Investitionsplan, wie ihn der EGB kürzlich vorgeschlagen habe, so Achitz. „Investitionen in den Sozialstaat und in soziale Dienstleistungen müssen an die Stelle kurzsichtiger Kaputtsparpolitik treten, und die Grundrechtecharta darf nicht länger ein Papiertiger bleiben, sie muss endlich auch von der EU-Politik beachtet werden.“
„Seit Ausbruch der Wirtschaftskrise 2008 haben die Mitgliedsstaaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die öffentlichen Ausgaben zu kürzen und die Budgetdefizite zu reduzieren“, sagte Veronica Nilsson, politische Sekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Diese Sparmaßnahmen hätten auch soziale Rechte betroffen und zur Deregulierung nationalen Arbeitsrechts und zur Schwächung von Tarifvertragssystemen geführt. Nilsson: „Diese Situation ist in jenen Ländern am schlimmsten, in denen die Troika weitreichende Maßnahmen verhängt hat.“ Die Troika hätte Lohnkürzungen verhängt und in Tarifvertragssysteme eingegriffen, indem sie die Verlagerung von Lohnverhandlungen auf betriebliche Ebene verfügt habe. So genannte Vereinigungen von Arbeitern sollten demnach die Kompetenz erhalten, Löhne zu verhandeln, was die Tarifverträge, die Gewerkschaften verhandeln, unterlaufen würde. Gewerkschaften haben bereits mit kollektiven Beschwerdeverfahren beim Europäischen Rat einige Erfolge erreicht, griechische Gewerkschaften haben mehrere Beschwerden vorgebracht. Nilson: „Die Studie von Professor Fischer-Lescano stärkt das Argument, dass wir die Sparpläne auch rechtlich bekämpfen müssen.“
Zur Studie hier