DER KONTEXT DER VERHANDLUNGEN
Wir verlangen sofortige Parlamentswahlen und ein starkes Verhandlungsmandat mit dem Ziel, Folgendes zu vereinbaren:
· Streichung des größeren Teils des nominellen Werts der öffentlichen Schulden auf einer europäischen Schuldenkonferenz, damit sie tragbar sind.
So wie es für Deutschland 1953 möglich war, ist es auch für die südeuropäischen Länder einschließlich Griechenlands möglich.
· Einbeziehung einer „Wachstumsklausel“ in die Rückzahlung der verbleibenden Schulden, sodass sie entsprechend der Wachstumsrate und nicht mit Haushaltsmitteln getilgt werden.
· eine ausreichende „Schonfrist“ (Moratorium) für die Schuldentilgung, damit Mittel für Wachstum zur Verfügung stehen.
· Ausnehmen öffentlicher Investitionen von
den Beschränkungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
· einen europäischen New Deal für öffentliche Investitionen, finanziert von der Europäischen Investitionsbank.
· „Geldpolitik der leichten Hand“ (quantitative easing) seitens der Europäischen Zentralbank durch direkten Ankauf von Staatsanleihen.
· Schließlich erklären wir erneut, dass die Frage der von den Nazis der Bank von Griechenland abgepressten Zwangsanleihe für uns nicht gelöst ist. Das ist unseren Partnern bekannt und wird vom Tag unseres Regierungsantritts an die offizielle Position unseres Landes sein.
Auf Grundlage dieses Plans werden wir eine sozial verträgliche Lösung für das griechische Schuldenproblem erkämpfen und absichern, sodass unser Land in der Lage ist, die verblei-benden Schulden aus dem neugeschaffenen Reichtum und nicht aus dem Primärüberschuss zu bedienen, wodurch der Gesellschaft Einkommen entzogen würde.
Mit diesem Plan werden wir mit Sicherheit für eine Erholung und einen erfolgreichen Wiederaufbau unseres Landes sorgen können:
· Die öffentlichen Investitionen werden umge-hend um mindestens 4 Milliarden € erhöht.
· Das vom Memorandum verursachte Unrecht wird allmählich beseitigt.
· Löhne und Pensionen werden allmählich wieder angehoben, sodass Konsum und Nachfrage gestärkt werden.
· Kleine und mittelgroße Unternehmen bekom-men Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen und die Energiekosten der Industrie werden im Austausch gegen Beschäftigung und Umwelt-schutz subventioniert.
· Wir werden in Bildung, Forschung und neue Technologien investieren, um die vielen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zurückzuholen, die in den letzten Jahren emigriert sind.
· Wir werden den Wohlfahrtsstaat wieder aufbauen, das Recht wiederherstellen und einen leistungsorienterten Staat schaffen.
Wir sind bereit zu verhandeln und wir arbeiten daran, das breitestmögliche Bündnis in Europa zu schaffen.
Die gegenwärtige Regierung Samaras ist wieder einmal bereit, die Beschlüsse der Gläubiger zu akzeptieren. Das einzige Bündnis, um das sie sich sorgt, ist das mit der deutschen Regierung.
Dies unterscheidet uns und das ist schließlich die Alternative:
europäische Verhandlungen durch eine Syriza-Regierung oder Anerkennung der Auflagen der Gläubiger für Griechenland durch die Regierung Samaras.
Verhandlungen oder keine Verhandlungen.
Wachstum oder Austerität.
Syriza oder Nea Dimokratia.
Was wird in der Zeit bis zum Abschluss der Verhandlungen passieren?
Mit Syriza für einen Wiederaufbauplan für die griechische Gesellschaft
Wir übernehmen die Verantwortung und legen uns dementsprechend gegenüber der griechischen Bevölkerung auf einen nationalen Wiederaufbauplan fest,
der das Memorandum sofort nach unserem Regierungsantritt ersetzen wird,
noch vor den Verhandlungen und unabhängig von ihrem Ergebnis.
Der nationale Wiederaufbauplan beruht auf vier Grundpfeilern und zielt darauf ab,
den sozialen und wirtschaftlichen Zerfall umzukehren, die Wirtschaft wieder aufzubauen
und die Krise zu überwinden.
Die vier Pfeiler des nationalen Wiederaufbauplans
1. Die humanitäre Krise bekämpfen
2. Die Wirtschaft wieder ankurbeln und Steuergerechtigkeit schaffen
3. Beschäftigungsförderung
4. Umwandlung des politischen Systems zur Stärkung der Demokratie
Erster Pfeiler: die humanitäre Krise bekämpfen
Geschätzte Gesamtkosten:
1,882 Milliarden €
Unser Programm zur sofortigen Bekämpfung der humanitären Krise mit geschätzten Kosten von ca. 2 Milliarden € beinhaltet ein umfassendes Netz von Sofortmaßnahmen mit dem Ziel, einen Schutzschild für die verletzlichsten sozialen Gruppen zu errichten.
· Kostenlose Elektrizität für 300 000 Haushalte unterhalb der Armutsgrenze im Umfang von 300 kWh pro Monat und Familie; das sind 3 600 kWh pro Jahr.
Gesamtkosten: 59,4 Millionen €.
· Essenszuschüsse für 300 000 einkommens-lose Familien. Die Umsetzung wird mit Hilfe einer öffentlichen Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, der Kirche und Solidaritätsorganisationen erfolgen. Gesamtkosten: 756 Millionen €.
· Wohnraumgarantie. Das Ziel ist, zunächst 30 000 Wohnungen (30, 50 und 70 m²) bereit-zustellen mit einer subventionierten Miete von 3 €/m². Gesamtkosten: 54 Millionen €.
· Wiedereinführung der Auszahlung von Weihnachtsgeld als 13. Rentenzahlung an 1 262 920 Rentnerinnen und Rentner mit einer Rente von bis zu 700 €.
Gesamtkosten: 543,06 Millionen €.
· Kostenlose medizinische und Arzneimit-telversorgung für unversicherte Arbeitslose.
Gesamtkosten: 350 Millionen €.
· Sonderfahrscheine für den öffentlichen Personenverkehr für Langzeitarbeitslose und unterhalb der Armutsgrenze lebende Menschen. Gesamtkosten: 120 Millionen €.
· Rücknahme der Erhöhung der Steuern auf Heizöl und Dieselkraftstoff, wodurch der Preis für Heizöl von derzeit 1,20 € auf 0,90 € pro Liter zurückgeführt wird.
Dadurch sind Einnahmen zu erwarten.
Zweiter Pfeiler:
die Wirtschaft wieder ankurbeln und Steuergerechtigkeit schaffen
Geschätzte Gesamtkosten: 6,5 Mrd. €
Geschätzte Einnahmen: 3 Milliarden €
Der zweite Pfeiler besteht aus Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft. Die Priorität liegt auf dem Abbau der Steuerbelastung der Realwirt-schaft, der finanziellen Entlastung der Bürgerin-nen und Bürger, der Erzeugung von Liquidität und der Steigerung der Nachfrage.
Die übermäßige Belastung des Mittelstands sowie derer, die sich der Besteuerung nicht entziehen können, hat einen großen Teil der Bürgerinnen und Bürger in eine Lage gebracht, die unmittelbar ihre Beschäftigung gefährdet sowie ihr Eigentum, wie gering es auch sein mag, ja sogar ihre physische Existenz, was die noch nie da gewesene Zahl von Selbstmorden belegt.
– Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber Staat und Sozialversicherung
in 84 Raten.
Geschätzte Einnahmen: 3 Milliarden €
Die Zahlung der Summen, die wir jährlich eintreiben wollen (zwischen 5 % und 15 % der Gesamtschulden), wird durch folgende Maßnahmen erleichtert:
1. sofortige Einstellung der Strafverfolgung sowie der Beschlagnahme von Bankguthaben, Erstwohnungen, Löhnen usw. und Ausgabe von Zertifikaten für die Regelung der Steuerschuld an alle, die unter die Abzahlungsregelung fallen.
2. eine zwölfmonatige Aussetzung von Strafver-folgung und Zwangsmaßnahmen bei Schuldnerin-nen und Schuldnern, die wegen nachweislich fehlenden Einkommens unter die Abzahlungs-regelung fallen.
3. Rücknahme der verfassungswidrigen Definition nicht erfüllter finanzieller Verpflichtungen gegen-über dem Staat als Vergehen (in flagranti delicto).
4. Abschaffung der obligatorischen Anzahlung von 50 % der ausstehenden Schulden als Vorbedingung für eine gerichtliche Anhörung.
Die Anzahlung soll von einer Richterin/einem Richter festgelegt werden. Sie wird zwischen 10 % und 20 % betragen, je nach den finanziellen Möglichkeiten der Schuldnerin/des Schuldners.
– Sofortige Abschaffung der bestehenden einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA). Einführung einer Steuer auf große Immobilien. Sofortige Absenkung Grundsteuersätze pro m².
Geschätzte Kosten: 2 Milliarden €
Es wird einen progressiven Steuertarif mit hohem Freibetrag geben. Mit Ausnahme von Luxusimmobilien wird keine Steuer auf Erstwohnungen erhoben. Ausgenommen sind auch kleine und mittelgroße Wohnungen.
– Wiedereinführung des Freibetrags von 12 000 € bei der Einkommensteuer. Erhöhung der Anzahl der Steuerklassen zur Gewährleistung der Steuerprogression.
Geschätzte Kosten: 1,5 Milliarden €
– Ermäßigung der Schulden von Personen und Unternehmen durch die Umstrukturie-rung nicht bedienbarer Schulden („red loans“).
Diese neue entlastende Gesetzgebung schließt ein: fallweise die partielle Abschreibung von Schulden von Personen, die sich jetzt unterhalb der Armutsgrenze befinden, sowie die Neubewer-tung ausstehender Forderungen nach dem Grundsatz, dass die Gesamtverpflichtung gegen-über Banken, Staat und Sozialversicherung ein Drittel des Schuldnereinkommens nicht über-steigen darf.
· Für den Umgang mit Privatschulden wird eine öffentliche Vermittlungsstelle eingerichtet, nicht als „Bad Bank“, sondern als eine Institu-tion, die einerseits überfällige Zahlungen an Banken behandelt und andererseits als Ban-kenaufsicht fungiert, die die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen überwacht.
· In den nächsten Tagen wird Syriza einen Ge-setzentwurf vorlegen, der das dauerhafte Ver-bot der Zwangsräumungen von Erstwohnun-gen im Wert von unter 300 000 € zum Ziel hat.
· Der Gesetzentwurf schließt das Verbot ein, Schuldtitel und Ansprüche auf Grundstücke zu verkaufen oder abzutreten, um damit Kredite an Finanzunternehmen außerhalb des Banken-sektors abzusichern.
· Wir gründen eine öffentliche Entwicklungsbank sowie weitere Spezialbanken.
Startkapital: 1 Milliarde €.
· Das Mindesteinkommen wird wieder auf 751 € angehoben. Kosten: 0 €.
Dritter Pfeiler: nationaler Plan zur Beschäftigungsförderung
Geschätzte Kosten: 3 Milliarden €
Ein Nettozuwachs von 300 000 Arbeitsplätzen in allen Bereichen der Volkswirtschaft – dem priva-ten, dem öffentlichen und dem sozialen – ist die zu erwartende Folge unseres Zweijahresplans zur Beschäftigungsförderung. Ein solcher Plan ist un-entbehrlich dafür, Langzeitarbeitslosen, beson-ders denjenigen über 55 Jahre, sowie jungen Arbeitslosen, an denen sonst das wirtschaftliche Wachstum weitgehend vorbeigehen würde, Arbeit zu verschaffen. Außerdem kommen dank der dadurch entstehenden Einnahmen mehr Menschen in den Genuss der Arbeitslosen-versicherung.
· Wiederherstellung des Arbeitsrechts, das von den Memorandumsregierungen stark beschnitten wurde.
· Wiederinkraftsetzung von Tarifverträgen und der sogenannten Nachwirkung von Tarifverträ-gen sowie des Schlichtungsverfahrens.
· Abschaffung aller Regelungen, die massive und ungerechtfertigte Entlassungen oder den Verleih von Beschäftigten erlauben. Keine Kosten.
· Schaffung von 300 000 neuen Arbeitsplätzen. Geschätzte Kosten im ersten Jahr: 3 Milliarden €.
Vierter Pfeiler: Umwandlung des politischen Systems
zur Stärkung der Demokratie
Geschätzte Kosten: 0 €
Vom ersten Jahr der Syriza-Regierung an treiben wir den Prozess der institutionellen und demokra-tischen Erneuerung des Staates voran.
Wir stärken die Institutionen der repräsentativen Demokratie und wir führen Elemente der direkten Demokratie ein.
1. Regionale Staatsorgane. Verbesserung der Transparenz, Steigerung der wirtschaftlichen Selbständigkeit und der Wirksamkeit von Gemeinden und Regionen. Wir stärken Elemente der direkten Demokratie und führen neue ein.
2. Stärkung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Einführung neuer Institutionen wie Gesetzesinitiativrecht der Bürgerinnen und Bürger, Bürgerveto und Initiativrecht für Referenden.
3. Stärkung der Parlamentsrechte, Einschränkung der Immunität und Aufhebung des rechtlichen Sonderstatus, der Abgeordnete vor Strafverfol-gung schützt.
4. Regulierung der Radio- und Fernsehlandschaft, indem darauf geachtet wird, dass alle gesetzli-chen Bestimmungen und die finanziellen, steuer-lichen und die Sozialversicherung betreffenden Bestimmungen eingehalten werden. Wiedererrichtung des öffentlichen Rundfunk- und Fernsehsenders ERT, ohne dass dadurch Kosten entstehen.
Geschätzte Kosten für die Durchführung des nicht verhandelbaren Sofortprogramms zur Neugestaltung der Gesellschaft
Wir haben die Gesamtkosten des Sofortpro-gramms zur Bekämpfung der humanitären Krise sowie die Belastung der Staatsfinanzen durch die Abschaffung übermäßiger Steuern berechnet.
Sie werden in vollem Umfang wie folgt gedeckt:
1. an erster Stelle durch Maßnahmen und Verfahren zur Abwicklung und Tilgung. Wir planen mindestens 20 Milliarden € der Außenstände von insgesamt 68 Milliarden € innerhalb von sieben Jahren einzunehmen. Das würde den öffentlichen Haushalten ca. 3 Milliarden € zuführen.
2. durch entschiedene Verfolgung der Steuerhin-terziehung und des Schmuggels (zum Beispiel von Kraftstoff und Zigaretten), was Entschlossen-heit und den politischen Willen erfordert, sich mit den Oligarchen anzulegen.
3. Das Startkapital der öffentlichen Vermittlungs-stellen und die Kosten für die Gründung der öffentlichen Entwicklungsbank und weiterer Spezialanken (insgesamt 3 Milliarden €) finanzieren wir aus dem „Finanzpolster“ in Höhe von ca. 11 Milliarden € des Hellenischen Finanzstabilitätsfonds für das Bankensystem.
4. Der Beschäftigungsplan kostet 5 Milliarden €, 3 Milliarden € davon im ersten Jahr. Während des ersten Jahres werden die Kosten wie folgt finan-ziert: 1 Milliarde € aus dem „Brückenprojekt“ des strategischen nationalen Aufgabenrahmenplans für die Jahre 2007 bis 2013, 1,5 Milliarden € aus dem entsprechenden Topf für die Jahre 2014 bis 2020 und 500 Millionen € aus speziellen europäi-schen Instrumenten zur Beschäftigungs-förderung.
Angesichts der riesigen Anstrengungen, die für die Sicherstellung der Rentenzahlungen nötig sind, wird unsere Regierung, statt öffentliches Eigentum zu verschleudern, einen Teil davon auf die Sozialversicherungen übertragen.
Das ist das Minimum an Maßnahmen, die unternommen werden müssen, um die katastrophalen Folgen der Privatisierung der Rentenfonds zu kompensieren und das frühere Rentenniveau allmählich wiederherzustellen.
Geschätzte Gesamtkosten des „Thessaloniki-Programms“: 11,382 Milliarden €
Geschätzte Gesamteinnahmen: 12 Milliarden €