Vorläufiger Bericht der „Wahrheitskommission für die Staatsverschuldung“ des griechischen Parlaments, Zusammenfassung vom 17. Juni 2015.
Im Juni 2015 steht Griechenland vor der Entscheidung, die gescheiterten von den Gläubigern auferlegten makroökonomischen Anpassungsprogramme fortzuführen oder Veränderungen zu bewirken und die Ketten der Verschuldung zu sprengen. Fünf Jahre nach Auflegung der Anpassungsprogramme steckt das Land nach wie vor tief in einer ökonomischen, demokratischen und ökologischen Krise. Die Blackbox der Verschuldung blieb verschlossen, und bis heute war weder eine griechische noch eine internationale Behörde geneigt, die Wahrheit darüber, wie und warum Griechenland dem Regime der Troika unterworfen wurde, ans Licht zu bringen. Die Verschuldung, in deren Namen der Bevölkerung nichts erspart wurde, bleibt die Richtschnur, nach der eine neoliberale Anpassung durchgesetzt wird, die die schwerste und längste Rezession, die Europa in Friedenszeiten je erlebte, ausgelöst hat.
Es ist dringend erforderlich und der gesellschaftlichen Verantwortung geschuldet, dass eine Reihe von legalen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen aufgeworfen wird, die eine angemessene Berücksichtigung verlangen. Deshalb setzte das griechische Parlament im April 2015 die Wahrheitskommission für die Staatsverschuldung mit dem Auftrag ein, die Entstehung und den Anstieg der öffentlichen Schulden, die Art der Verschuldung und die Gründe dafür sowie die Auswirkungen der mit den Krediten verbundenen Bedingungen auf die Wirtschaft und die Bevölkerung zu untersuchen. Die Wahrheitskommission hat die Aufgabe, sowohl im Inland als auch im Ausland auf die mit der Verschuldung Griechenlands verbundenen Fragen aufmerksam zu machen sowie Argumente für eine Streichung der Schulden zu formulieren und Wege dafür zu finden.
Die in diesem vorläufigen Bericht enthaltenen Erkenntnisse der Kommission erhellen die Tatsache, dass das gesamte Anpassungsprogramm, dem Griechenland unterworfen wurde, eine politisch begründete Maßnahme war und ist.
Der technokratische Umgang mit makroökonomischen Variablen und Verschuldungsprognosen ‒ Zahlen, die das Leben und den Lebensunterhalt der Bevölkerung direkt betrafen ‒, ermöglichte es, dass die Diskussionen über die Verschuldung auf einer rein technischen Ebene geführt wurden und sich vor allem um die Behauptung drehten, dass die Griechenland auferlegten Maßnahmen seine Fähigkeit zur Schuldentilgung verbessern würden. Die in diesem Bericht aufgeführten Fakten lassen Zweifel an dieser Behauptung aufkommen.
Die hier vorgelegten Beweise zeigen, dass Griechenland nicht nur nicht in der Lage ist, die Schulden zu tilgen, sondern das auch nicht tun sollte, und zwar hauptsächlich weil die aus den Abkommen mit der Troika hervorgegangenen Schulden eine eindeutige Verletzung der grundlegenden Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger Griechenlands darstellen. Deshalb kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Griechenland diese Schulden nicht zurück-zahlen sollte, weil sie illegal, illegitim und verabscheuungswürdig sind.
Darüber hinaus ist die Kommission zu der Erkenntnis gelangt, dass die Untragbarkeit der griechischen Staatsverschuldung den internationalen Gläubigern, den griechischen Behörden und den Massenmedien von Anfang an klar ersichtlich war. Dennoch hintertrieben die griechischen Behörden und die Regierungen einiger anderer EU-Länder 2010 die Umstrukturierung der Staatsschulden in der Absicht, Finanzinstitute zu schützen. Die Massenmedien verbargen die Wahrheit vor der Öffentlichkeit, indem sie ein Bild malten, das die Rettung als Vorteil für Griechenland darstellte, und eine Geschichte ersannen, die die Bevölkerung als eine Ansammlung von Übeltätern erscheinen lassen sollte, die ihre gerechte Strafe bekommen.
Die in den Programmen von 2010 und 2012 zur Verfügung gestellten Rettungspakete wurden extern nach einem komplizierten System verwaltet, was jede finanzielle Eigenständigkeit verhinderte. Da die Verwendung der Hilfsgelder von den Gläubigern vorgeschrieben wurde, ist es nicht verwunderlich, dass weniger als 10 Prozent davon für die laufenden Staatsausgaben bestimmt wurden.
Dieser vorläufige Bericht enthält eine erste Skizzierung der mit den Staatsschulden verbundenen Hauptprobleme und Kernfragen und vermerkt die gravierendsten mit der Entstehung der Schulden zusammenhängenden Rechtsverletzungen. Er skizziert ebenfalls die Rechtsgrundlagen, auf denen eine einseitige Aussetzung der Schuldentilgung erfolgen könnte. Die Erkenntnisse werden in neun Kapiteln dargestellt.
In Kapitel 1, Verschuldung vor dem Eingreifen der Troika, wird der Anstieg der griechischen Schulden seit den 1980er Jahren analysiert. Es wird nachgewiesen, dass der Anstieg der Schulden nicht auf einen übermäßigen Anstieg der Staatsausgaben, die in Wahrheit niedriger waren als die Ausgaben anderer Länder der Eurozone, zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf extrem hohe Zinszahlungen an die Gläubiger, übermäßige und ungerechtfertigte Militärausgaben, sinkende Steuereinnahmen aufgrund illegaler Kapitalflucht, die Rekapitalisierung von Privatbanken durch den Staat und internationale Ungleichgewichte, die auf Mängel bei der Ausgestaltung der Währungsunion zurückzuführen sind.
Die Einführung des Euro verursachte in Griechenland einen dramatischen Anstieg privater Schulden, der Auswirkungen sowohl auf große europäische Banken als auch auf griechische Banken hatte. Eine sich ausweitende Bankenkrise beförderte die griechische Staatsschuldenkrise. Die Regierung Giorgos Papandreou trug ihren Teil dazu bei, die 2009 sich abzeichnende Bankenkrise als Staatsschuldenkrise erscheinen zu lassen, indem das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung beständig in den Vordergund gerückt wurden.
In Kapitel 2, Entwicklung der griechischen Staatsverschuldung von 2010 bis 2015, wird nachgewiesen, dass der erste Kreditvertrag von 2010 vorrangig das Ziel verfolgte, griechische und andere europäische Privatbanken zu retten und den Banken zu ermöglichen, ihren Bestand an griechischen Staatsanleihen und das damit verbundene Risiko zu reduzieren.
Kapitel 3, Gläubiger der griechischen Staatsschulden im Jahr 2015, behandelt die umstrittene Beschaffenheit der aktuellen griechischen Schulden und skizziert die Hauptmerkmale, die in Kapitel 8 eingehender untersucht werden.
Kapitel 4, Schuldenmechanismus in Griechenland, enthüllt die Mechanismen, die mit den seit Mai 2010 getroffenen Abkommen entwickelt wurden. Sie verursachten eine erhebliche Neuverschuldung bei bilateralen Gläubigern und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie ungerechtfertigte Kosten, wodurch die Krise verschärft wurde. Die Mechanismen offenbaren, wie der Großteil der geliehenen Gelder direkt zu Finanzinstituten geflossen ist. Statt Griechenland eine Hilfe zu sein, haben sie den Privatisierungsprozess durch den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten beschleunigt.
In Kapitel 5, Konditionalitäten gegen Tragfähigkeit, wird gezeigt, wie die Gläubiger die Aufnahme strenger Konditionalitäten in die Kreditverträge durchsetzten, was unmittelbar zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und zur Untragbarkeit der Schulden führte. Diese Konditionalitäten, auf denen die Gläubiger nach wie vor bestehen, führten nicht nur zu einem niedrigeren Bruttoinlandsprodukt (BIP) und einer höheren staatlichen Kreditaufnahme – und somit zu einer höheren Staatsschuldenquote (Staatsverschuldung im Verhältnis zum BIP), was ihre Untragbarkeit noch unterstrich –, sondern auch zu dramatischen Veränderungen in der Gesellschaft und verursachten eine humanitäre Krise. Die griechische Staatsverschuldung kann im Augenblick als völlig untragbar angesehen werden.
In Kapitel 6, Auswirkungen der „Rettungsprogramme“ auf die Menschenrechte, wird aufgezeigt, dass die mit den „Rettungsprogrammen“ verknüpften Maßnahmen die Lebensbedingungen der Bevölkerung unmittelbar beeinträchtigt und Menschenrechte verletzt haben, die Griechenland und seine Partner nach nationalem, regionalem und internationalem Recht verpflichtet sind zu respektieren, zu schützen und zu fördern.
Die drastischen Anpassungen, die der griechischen Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes auferlegt wurden, haben eine rapide Verschlechterung des Lebensstandards bewirkt und sind nach wie vor unvereinbar mit sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Demokratie und Menschenrechten.
In Kapitel 7, Rechtsfragen rund um die „Memoranda of Understanding“ und die Kreditverträge, wird nachgewiesen, dass Menschenrechte verletzt wurden, sowohl von Griechenland als auch von den Geldgebern, also den Mitgliedsstaaten der Eurozone, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), die Griechenland diese Maßnahmen auferlegt haben. All diese Akteure zeigten sich außerstande, die Menschenrechtsverletzungen als eine Folge der Maßnahmen anzusehen, zu deren Durchführung sie Griechenland verpflichtet hatten, und verletzten darüber hinaus unmittelbar die griechische Verfassung, indem sie Griechenland eines Großteils seiner souveränen Rechte beraubten. Die Abkommen enthalten sittenwidrige Klauseln, die Griechenland zwangen, auf bedeutende Bereiche seiner Souveränität zu verzichten. Angelegt ist das bereits in der Wahl des englischen Rechts als Grundlage für die Abkommen, das die Umgehung der griechischen Verfassung und der internationalen Menschenrechte erleichterte. Die Unvereinbarkeit mit Menschenrechten und gewohnheitsrechtlichen Verpflichtungen, verschiedene Anzeichen für Täuschung aufseiten der Vertragspartner und der unzumutbare Inhalt machen die Abkommen ungültig.
Kapitel 8, Bewertung der Schulden im Hinblick auf Illegitimität, Verabscheuungswürdigkeit, Illegalität und Untragbarkeit, liefert eine Bewertung der griechischen Staatsverschuldung gemäß den von der Kommission verabschiedeten Definitionen von unrechtmäßigen, verabscheuungswürdigen, illegalen und untragbaren Schulden.
In Kapitel 8 wird nachgewiesen, dass die griechische Staatsverschuldung auf dem Stand vom Juni 2015 untragbar ist, weil Griechenland derzeit nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen, ohne seine Fähigkeit, die grundlegenden Menschenrechte einzuhalten, ernsthaft zu gefährden. Darüber hinaus liefert der Bericht Beweise dafür, dass in Bezug auf alle Gläubiger deutliche Anzeichen für illegale, illegitime und verabscheuungswürdige Schulden zu erkennen sind.
Die Schulden beim IWF sollten als illegal angesehen werden, weil die Gewährung der zugrunde liegenden Kredite gegen die Statuten des IWF verstößt und die damit verbundenen Bedingungen gegen die griechische Verfassung, internationales Gewohnheitsrecht und von Griechenland unterzeichnete Verträge verstoßen.
Sie sind auch illegitim, weil die Bedingungen eine Politik vorschrieben, durch die Menschenrechte verletzt wurden, und sie sind verabscheuungswürdig, weil der IWF wusste, dass die auferlegten Maßnahmen undemokratisch und unwirksam waren und zu schwerwiegenden Einschränkungen sozioökonomischer Rechte führen würden.
Die Schulden bei der EZB sollten als illegal angesehen werden, weil die EZB ihre Befugnisse überschritt, indem sie als Bestandteil der Troika die Auflegung makroökonomischer Anpassungsprogramme (zum Beispiel Deregulierung des Arbeitsmarkts) durchsetzte. Sie sind auch illegitim und verabscheuungswürdig, weil die Raison d’Être des Securities Market Programme (SMP) hauptsächlich darin bestand, die Interessen der Finanzinstitute zu bedienen und den europäischen und griechischen Privatbanken zu ermöglichen, ihre griechischen Anleihen loszuwerden.
Die EFSF vergab Kredite, die als illegal angesehen werden sollten, weil sie gegen Artikel 122 (2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen und mehrere sozioökonomische Rechte und Bürgerrechte verletzen. Außerdem enthalten das Rahmenabkommen von 2010 und das Master Financial Assistance Agreement von 2012 der EFSF mehrere sittenwidrige Klauseln, was eindeutig auf ein Fehlverhalten der Geldgeberin hinweist. Das Gebaren der EFSF verstößt auch gegen demokratische Grundsätze, weswegen die Schulden bei der EFSF illegitim und verabscheuungswürdig sind.
Die bilateralen Kredite sollten als illegal angesehen werden, weil sie gegen Bestimmungen der griechischen Verfassung verstoßen. Die Kreditvergabe lässt auf ein eindeutiges Fehlverhalten der Geldgeber schließen und war an Bedingungen geknüpft, die Gesetze oder die öffentliche Ordnung verletzten. Sowohl EU-Recht als auch internationales Recht wurde verletzt mit dem Ziel, bei der Ausgestaltung der makroökonomischen Programme die Menschenrechte zu umgehen.
Die bilateralen Kredite sind außerdem illegitim, weil sie nicht zum Wohl der Bevölkerung verwendet wurden, sondern nur zur Rettung privater Gläubiger Griechenlands.
Sie sind auch verabscheuungswürdig, weil die Geberländer und die Europäische Kommission von potenziellen Verstößen wussten, es aber 2010 und 2012 unterließen, die Auswirkungen der makroökonomischen Anpassung und der Haushaltskonsolidierung, die Bedingungen für die Kredite waren, auf die Menschenrechte abzuschätzen.
Die Schulden bei privaten Gläubigern sollten als illegal angesehen werden, weil Privatbanken sich schon vor der Bildung der Troika unverantwortlich verhielten und ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigten und weil außerdem einige der privaten Gläubiger wie zum Beispiel Hedgefonds täuschten. Teile der Schulden bei Privatbanken und Hedgefonds sind aus den gleichen Gründen illegitim; außerdem wurden griechische Banken in gesetzwidriger Weise mithilfe von Steuermitteln rekapitalisiert.
Schulden bei Privatbanken und Hedgefonds sind verabscheuungswürdig, weil die größten privaten Gläubiger wussten, dass die Schulden nicht im Interesse der Allgemeinheit gemacht wurden, sondern vielmehr zum Vorteil der Gläubiger.
Der Bericht endet mit einigen praktischen Erwägungen.
Kapitel 9, Rechtsgrundlagen für die Nichtanerkennung und Einstellung der Rückzahlung der griechischen Staatsschulden, beschreibt mögliche Vorgehensweisen für eine Schuldenstreichung und besonders die Voraussetzungen, unter denen ein souveräner Staat unter Einhaltung internationalen Rechts das Recht auf einseitige Nichtanerkennung von Schulden oder Einstellung der Schuldentilgung ausüben kann.
Mehrere rechtliche Bestimmungen erlauben einem Staat die einseitige Nichtanerkennung illegaler, verabscheuungswürdiger und illegitimer Schulden. Im Fall Griechenlands kann ein solcher Akt sich auf folgende Punkte stützen: Täuschung durch die Gläubiger, wodurch Griechenland gedrängt wurde, nationales Recht und internationale Menschenrechtsverpflichtungen zu verletzen; Vorrang der Menschenrechte vor Abkommen wie den von früheren Regierungen mit Gläubigern oder der Troika getroffenen; Zwang; unlautere Bedingungen, die die griechische Souveränität und Verfassung offenkundig verletzen; das international anerkannte Recht eines Staats, gegen gesetzwidrige Handlungen seiner Gläubiger vorzugehen, die vorsätzlich seine Finanzhoheit beeinträchtigen, ihn zur Aufnahme verabscheuungswürdiger, illegaler und illegitimer Schulden nötigen, die wirtschaftliche Selbstbestimmung beeinträchtigen und fundamentale Menschenrechte verletzen.
Im Fall untragbarer Schulden hat jeder Staat das Recht, in außergewöhnlichen Situationen eine Notlage festzustellen, um seine von einer ernsten und unmittelbaren Gefahr bedrohten grundlegenden Interessen zu schützen. In einer solchen Situation kann ein Staat von der Erfüllung internationaler Verpflichtungen, durch die – wie im Fall ausstehender Forderungen – die Gefahr erhöht wird, befreit werden. Außerdem haben Staaten das Recht, sich einseitig für zahlungsunfähig zu erklären, wenn die Bedienung einer Schuld untragbar ist. In einem solchen Fall handeln sie nicht gesetzwidrig und sind deshalb auch nicht haftbar.
Die Würde von Menschen ist mehr wert als illegale, illegitime, verabscheuungswürdige und untragbare Schulden.
Nach Abschluss der Voruntersuchung betrachtet die Kommission Griechenland als das Opfer eines Angriffs, der vom Internationalen Währungsfonds, von der Europäischen Zentralbank und von der Europäischen Kommission vorbereitet und durchgeführt wurde. Diese gewaltsame, illegale und unmoralische Tat zielte ausschließlich darauf ab, private Schulden auf den Staat zu übertragen.
Mit der Übergabe dieses vorläufigen Berichts an die Behörden und die Bevölkerung Griechenlands sieht die Kommission den ersten Teil ihrer Aufgabe, wie sie in der Entscheidung der Parlamentpräsidentin vom 4. April 2015 definiert wurde, als erfüllt an. Die Kommission hofft, dass der Bericht ein brauchbares Werkzeug für alle darstellt, die der zerstörerischen Logik der Austerität entfliehen und sich für das einsetzen wollen, was heute in Gefahr ist: Menschenrechte, Demokratie, die Würde der Menschen und die Zukunft kommender Generationen.
Als Antwort an diejenigen, die ungerechtfertigte Maßnahmen durchsetzen wollen, mag die griechische Bevölkerung das anführen, was Thukydides über die Verfassung Athens schrieb: „Die Verfassung, die wir haben, heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ (Gefallenenrede des Perikles aus der Geschichte des Peleponnesischen Krieges von Thukydides)
Original: griechisches Parlament, Pressemitteilung vom 17. Juni 2015, http://www.hellenicparliament.gr/en
Übersetzung: Werner Horch, http://www.coorditrad.attac.org
Langfassung (pdf) siehe hier.
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